Arzthaftungsrecht

Die Vorlesung behandelt ausgewählte Rechtsaspekte im Gesundheitswesen. Neben Berufs- und Strafrecht für Beschäftigte im Gesundheitswesen werden insbesondere die spezifischen Haftungstatbestände thematisiert, welche sich aus dem Arzt-Patientenverhältnis ergeben. Weiterhin wird die Durchsetzung von Haftungsansprüchen im Rahmen von Grundlagen des Zivilprozesses erörtert.

Die Vorlesung findet letztmalig im WS2023/24 im Wintersemester statt. Ab 2024 findet die Vorlesung in jedem Sommersemester statt.

Die Vorlesung ist Teil des Moduls Rechtliche Aspekte im Gesundheitswesen.

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Ansprechpartner

Bei Fragen zur Vorlesung wenden Sie sich an Herrn Benedikt Zenner